Ursprungszeugnis (EUR 1,...)
Sie haben keine Zollbewilligung für Ihre Waren mit einem Wert von über 6000€ oder 10300CHF ? BGTL kann auf Anfrage ein Ursprungszeugnis EUR1 für Ihre Gemeinschaftswaren oder andere Ursprungszeugnisse (EUR-MED, EUR1 CN) ausstellen und von den französischen Zollbehörden validieren lassen.
Darüber hinaus kann BGTL ausländische Ursprungszeugnisse auch für die Einfuhr Ihrer Waren mit reduzierten Zöllen in Frankreich und der Schweiz verwenden.
CITES
BGTL kann Sie auch bei der Validierung Ihrer CITES-Dokumente sowohl beim Import als auch beim Export Ihrer genehmigungspflichtigen Waren (Flora und Fauna) unterstützen.
Carnet ATA
Das BGTL Team ist auch in der Lage, die verschiedenen Bereiche Ihrer Carnets ATA zu ergänzen, sei es für Messen, temporäre Ausstellungen oder für Reparaturen von Waren in Frankreich oder der Schweiz.
Carnet TIR
BGTL kann Sie auch begleiten, um Ihre TIR-Carnets für den internationalen Straßentransport zu vervollständigen.